
Datenschutz meistern mit CRISAM®
DSGVO-Anforderungen, Risiken und Maßnahmen zentral verwalten und transparent steuern.
Nächster Termin: 12.11.2026, 14:00 UhrTermine ansehenIn CRISAM® verwalten Sie Verarbeitungstätigkeiten, Betroffene, Datenkategorien, Rechtsgrundlagen und Nachweise in einem gemeinsamen Datenbestand. Das Verarbeitungsverzeichnis erstellen Sie daraus auf Knopfdruck, die Folgenabschätzung greift auf dieselben Daten zu.
| Verarbeitungstätigkeit | Rechtsgrundlage | Status |
|---|---|---|
| Bewerbermanagement | Einwilligung, Vertrag | In Bearbeitung |
| Leistungsbeurteilung | Berecht. Interesse | Bewertet |
| Kundenverwaltung (CRM) | Einwilligung | Neu |
| Lohnverrechnung | Rechtl. Verpflichtung | Neu |
| Kundenbindungsprogramm | Einwilligung | Genehmigt |
| Online-Marketing und Newsletter | Einwilligung | Neu |
| Personalverwaltung | Einwilligung, Vertrag | Neu |
| Social-Media-Nutzung | Einwilligung | Akzeptiertes Risiko |
| Videoüberwachung Standort | Berecht. Interesse | Neu |
Vom Lebensmittelhandel über das Klinikum bis zum Industriekonzern: Alle müssen jederzeit belegen können, was mit personenbezogenen Daten geschieht.
Das Verzeichnis steht in Excel, die Folgenabschätzungen liegen in Word, die Freigaben im Postfach. Bei jeder Auskunftsanfrage und jeder Nachfrage der Aufsichtsbehörde beginnt die Suche von vorn.
Der Dokumentationsaufwand ist hoch, der aktuelle Stand bleibt trotzdem unklar.
Der Datenstand ist jederzeit aktuell, auch zwischen zwei Prüfungen.
Von der Datenschutzpolitik bis zum fertigen Bericht. Den Rahmen bilden DSGVO, DSG, BDSG sowie ISO/IEC 27701 und ISO/IEC 29151.
Commitment, Datenschutzpolitik, Organisation und Prozessabläufe, dazu Endbenutzerrichtlinie, Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung und Joint-Controllership Agreements: Ihre eigenen Dokumente pflegen Sie zentral in CRISAM®, mit Verantwortlichem, Genehmiger und Prüfzyklus.
Zu jeder Verarbeitungstätigkeit sind Unternehmen, Ansprechperson, Genehmiger, Rechtsgrundlage, Zweck und die Kennzeichnung für Profiling hinterlegt. Filtern Sie nach einer Gesellschaft, steht deren Verzeichnis sofort bereit. Konzernstrukturen bilden Sie flexibel ab.
Im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten werden die Inhalte gemäß Art. 30 DSGVO dargestellt: Beschreibung, Rechtsgrundlage, Zweck, Speicherdauer und Löschfrist, Datenkategorien, Empfänger und Auftragsverarbeiter je Verarbeitungstätigkeit.
| Name | Kategorie | Vereinbarung abgeschlossen |
|---|---|---|
| Auftragsverarbeiter Softwareentwicklung | Cloud | ✓ |
| Cloud-Bürosoftware | Cloud | ✓ |
| Personaldienstleister | Dienstleister | ✓ |
Die Schwellwertanalyse klärt zuerst, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung überhaupt erforderlich ist. Ist das der Fall, bewerten Sie Wahrscheinlichkeit und Auswirkung für die Betroffenen, brutto wie netto. Die Matrix zeigt, was die Maßnahmen bewirkt haben.
Risikobewertung der Verarbeitungstätigkeit vor und nach Maßnahmen, Brutto zu Netto.
Ihre Fachbereiche beantworten Prüffragen und nutzen bei Unklarheiten den Antwortleitfaden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit leitet CRISAM® aus dem Erfüllungsgrad der zugeordneten Controls ab. Workflows fordern die Bewertungen an, die Freigabe bleibt nachvollziehbar.
| Objekte | Baustein | Status | Abweichung |
|---|---|---|---|
| Auftragsverarbeiter Marketing | Auftragsverarbeiter | Neu | Unvollständig bewertet |
| Auftragsverarbeiter Softwareentwicklung | Auftragsverarbeiter | In Bearbeitung | Mittlere Abweichung |
| Bewerbermanagement | Verarbeitungstätigkeit | In Bearbeitung | Unvollständig bewertet |
| Datenschutz-Managementsystem (ISO 27701) | Datenschutz-Managementsystem | In Bearbeitung | Große Abweichung |
| Datenschutzkoordination | Datenschutzkoordinator | In Bearbeitung | Große Abweichung |
| Objekt | Nr. | Prüffrage | Erfüllung | Abweichung |
|---|---|---|---|---|
| Auftragsverarbeiter Marketing | 10 | Wie wurden Verantwortungen, Aufgaben und Verpflichtungen zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter geregelt? | Leer | Kein Wert |
| Auftragsverarbeiter Softwareentwicklung | 30 | Wie erfolgt die Überprüfung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualifikation des Auftragsverarbeiters vor der Beauftragung? | D | Mittlere Abweichung |
| Auftragsverarbeiter Softwareentwicklung | 40 | Wie erfolgt die zyklische Überprüfung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualifikation des Auftragsverarbeiters? | B | Erfüllt |
Sie legen das Layout einmal fest, danach erstellen Sie den Bericht auf Knopfdruck. Das Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO, die Compliance-Übersicht und die Berichte zu ISO/IEC 27701 und ISO/IEC 29151 sind hinterlegt und anpassbar. Zahlen muss niemand mehr abtippen.
Was sich für Datenschutzbeauftragte im Arbeitsalltag konkret ändert.
Verarbeitungstätigkeiten, Betroffene, Datenkategorien und Übermittlungen sind am Objekt verknüpft. Das Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO erstellen Sie zu jedem Stichtag, statt es vor jeder Prüfung zusammenzutragen.
CRISAM® führt Sie durch die Prüfung, ob eine Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich ist. Das Ergebnis ist begründet und bleibt nachvollziehbar, auch Jahre später.
Die nach Art. 32 DSGVO verpflichtende Beurteilung der Sicherheit der Verarbeitung übernehmen Sie direkt aus dem Informationssicherheits-Managementsystem. Technische und organisatorische Maßnahmen erfassen Sie einmal.
Zu jeder Prüffrage gibt es einen Antwortleitfaden. Er erklärt, was gemeint ist und woran Sie eine Erfüllung erkennen. Eine kurze Einweisung reicht, eine mehrtägige Schulung ist nicht nötig.
Über 25 nationale und bundesländerspezifische Black- und Whitelists sind integriert und werden gepflegt. Sie prüfen gegen den aktuellen Stand, ohne Verordnungen selbst verfolgen zu müssen.
Auskunft, Berichtigung und Löschung folgen einem Workflow mit vorgefertigter Beauskunftung. Die Fristen überwacht das System, nicht der Kalender einer einzelnen Person.
Prüffragen, Bewertungslogik und Berichte sind hinterlegt und konfigurierbar, ohne Zusatzmodule oder Eigenentwicklung. Den vollen Umfang der Plattform zeigt CRISAM® im Überblick, die hinterlegten Inhalte finden Sie unter CRISAM® Content.
Das Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO entsteht aus dem laufenden Datenbestand, je Gesellschaft oder für den Konzern.
Prüft zuerst, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, und bewertet dann die Risiken für die Betroffenen.
Über 25 nationale und bundesländerspezifische Verordnungen sind integriert und werden gepflegt.
Zyklisch aktualisiert, damit Sie Auslegung und Rechtsprechung nicht selbst verfolgen müssen.
Eine Bewertung gilt für DSGVO, ISO/IEC 27701 und ISO/IEC 29151, Kataloge müssen Sie nicht doppelt pflegen.
Zerlegt Ursachen strukturiert nach DIN 25424, bis zur einzelnen Schwachstelle in der Verarbeitung.
Macht sichtbar, wie Anwendung, Dienstleister und Datenfluss zusammenhängen.
Erinnern die Beteiligten automatisch an offene Bewertungen und Aufgaben.
Bewertungen werden geprüft und freigegeben, nachvollziehbar bis zur Person.
Jede Rolle sieht genau ihren Bereich, auch über mehrere Gesellschaften hinweg.
Auskunft, Berichtigung und Löschung werden als Prozess mit vorgefertigter Beauskunftung bearbeitet.
Gesellschaften, Bereiche und gemeinsame Verantwortlichkeiten bilden Sie flexibel ab, ohne Mandanten zu trennen.
Wer wann was bewertet und freigegeben hat, bleibt nachvollziehbar, auch nach einem Personalwechsel.
Standardberichte zu DSGVO, ISO/IEC 27701 und ISO/IEC 29151, ohne Programmierung anpassbar.
CRISAM® deckt über 55 Normen und Standards ab. Die Verfahren sind hinterlegt, Sie wählen aus, was zu Ihrem Reifegrad passt. Wie CRISAM® rechnet, steht in der CRISAM® Methode.
Verfahren aus der ISO 31010, hinterlegt und auswählbar.
Prüffragen und Kontrollziele sind vorkonfiguriert.
Die Anforderungen von Aufsicht und Prüfern sind hinterlegt.
Jede Rolle erhält die passende Sicht auf dieselben Daten. Wie eine Bewertung zustande kam, ist für alle nachvollziehbar.
Sie sehen offene Verarbeitungstätigkeiten, anstehende Folgenabschätzungen und den Erfüllungsgrad je Kapitel der DSGVO an einer Stelle. Die Berichterstattung wird zur Routine und ist kein Sonderprojekt mehr.
Wer eine Verarbeitung beschreibt oder eine Prüffrage beantwortet, wird vom Assistenten geführt und findet die Erläuterung direkt daneben. Was einmal erfasst ist, wird nicht erneut abgefragt.
Verarbeitungstätigkeit, Bewertung und Nachweis sind miteinander verknüpft. Den Stand zum Stichtag können Sie der Aufsicht jederzeit darlegen.
EDEKA, Lebensmittelhandel
Der EDEKA-Verbund ist das genossenschaftliche Rückgrat der Marke EDEKA. Er ist Nahversorger vor Ort und zugleich regionaler Großhandelsbetrieb, Produzent von frischen Back- und Fleischwaren sowie zahlreicher Eigenmarken und starker Partner für Erzeuger aus der Region.
Ein Verbund dieser Größe verarbeitet personenbezogene Daten in vielen Gesellschaften und Rollen zugleich. Für solche Strukturen ist CRISAM® ausgelegt: ein gemeinsamer Datenbestand, über den sich Risiko, Sicherheit und Datenschutz zusammen steuern lassen.
Ein Datenschutz-Managementsystem, kurz DSMS, ist das Regelwerk aus Verantwortlichkeiten, Prozessen und Nachweisen, mit dem ein Unternehmen den Umgang mit personenbezogenen Daten steuert. Es hält das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aktuell, bewertet die Risiken für die Betroffenen und belegt die Umsetzung der Vorgaben. Den Rahmen bilden DSGVO, DSG, BDSG sowie ISO/IEC 27701.
Eine Datenschutzmanagement Software hält Verarbeitungstätigkeiten, Betroffene, Datenkategorien, Übermittlungen, Bewertungen und Nachweise an einer Stelle und verbindet sie miteinander. Sie steuert die Abfragen bei den Fachbereichen über Workflows, dokumentiert Freigaben revisionssicher und liefert Verzeichnis und Compliance-Bericht auf Knopfdruck. In CRISAM® stammen die Prüffragen und Antwortleitfäden aus den Content Libraries.
Ja. Das Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO entsteht aus dem laufenden Datenbestand, wahlweise je Gesellschaft oder für den gesamten Konzern. Sie erfassen die Verarbeitungstätigkeit einmal mit Betroffenen, Datenkategorien, Rechtsgrundlage, Zweck und Empfängern, danach erstellen Sie das Verzeichnis zu jedem beliebigen Stichtag.
CRISAM® führt zuerst die Schwellwertanalyse durch, ob eine Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich ist. Ist sie es, identifizieren Sie das hohe Risiko für die Betroffenen, bewerten brutto und netto und hinterlegen die mildernden Maßnahmen. Die von der DSGVO geforderten Berichte erstellt das Modul daraus automatisiert.
Durch die Verknüpfung beider Module übernehmen Sie die in Art. 32 DSGVO verpflichtende Beurteilung der Sicherheit der Verarbeitung direkt aus dem Informationssicherheits-Managementsystem. Technische und organisatorische Maßnahmen, die Sie im ISMS geplant und umgesetzt haben, gelten damit auch im Datenschutz, ohne zweite Erfassung.
Nein. Ihre vorhandenen Systeme bleiben bestehen, CRISAM® ergänzt sie und bindet sie über Schnittstellen an. Konzernstrukturen lassen sich flexibel abbilden. Wer Datenschutz mit weiteren Disziplinen verbinden möchte, ergänzt Module wie Integrated Risk Management auf demselben Datenbestand.
Ein Webinar, ein Kurs zum Selbststudium und der Inhaltskatalog dahinter.

DSGVO-Anforderungen, Risiken und Maßnahmen zentral verwalten und transparent steuern.
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Elf Module im eigenen Tempo, von der Datenschutz-Folgenabschätzung bis zu den DSGVO-relevanten Berichten in CRISAM®.
Zum KursZur Vertiefung das Webinar DSMS Deep Dive. Dazu die Knowledge Packs, darunter EU-DSGVO, und die Produktunterlagen im Downloadcenter.
DSMS Deep DiveKnowledge PacksDownloadcenterBringen Sie zwei oder drei Verarbeitungstätigkeiten aus Ihrem Unternehmen mit. Gemeinsam mit einem GRC-Fachexperten gehen Sie den gesamten Ablauf durch: erfassen, prüfen, bewerten, berichten. Dabei sehen Sie auch, mit welcher Ansicht Ihre Fachbereiche später arbeiten.
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